Hörgeräte der AHV und IV

Ab dem 1. Juli 2018 gibt es auch von der AHV einen Unterstützungsbeitrag an eine beidseitige Hörgeräteversorgung (binaurale Hörgeräteversorgung), falls der Expertenarzt dies in seiner Expertise untestützt.

Ab 1. Juli 2011 vergüten AHV und IV die Versorgung von Hörgeräten mit Pauschalbeträgen an die Hörbehinderten. Weitere Informationen entnehmen Sie den Merkblättern, sowie den entsprechenden Listen und Formularen.

Falls Sie Fragen hierzu haben sollten, helfen wir Ihnen gerne, sowohl bei der Abklärung, wie auch bei der Anmeldung für einen Beitrag der IV oder der AHV.

 

Lesen Sie unbedingt die Informationen in den beiden Merkblättern zu den Pauschalbeiträgen der Sozialversicherungen (IV, AHV) an Hörgeräte. Klicken Sie hierzu einfach auf die unten stehenden Merkblätter, Formulare und Links.