Beiträge AHV & IV

Was bezahlt die AHV und IV an Hörgeräte

Die AHV und IV unterstützt die Versorgung von Hörgeräten mit Pauschalbeträgen an die Hörbehinderten.

Das bezahlt die AHV

Einseitige Versorgung

  • CHF 630.– alle 5 Jahre
  • Batterien: ausgeschlossen

Zweiseitige Versorgung

  • CHF 1237.50 alle 5 Jahre
  • Batterien: ausgeschlossen

Reparaturen

  • Keine Leistungen


Bedingungen

  • Gesamthörverlust von mindestens 35%.

Das bezahlt die IV

Einseitige Versorgung

  • CHF 840.– alle 6 Jahre
  • Batterien: CHF 40.– im Jahr

Zweiseitige Versorgung

  • CHF 1650.– alle 6 Jahre
  • Batterien: CHF 80.– im Jahr

Reparaturen

  • CHF 200.– für Elektronikschäden
  • CHF 130.– für andere Schäden

Bedingungen

  • IV: Gesamthörverlust von mindestens 20%.

Personen, die bereits vor dem ordentlichen AHV-Alter IV-Leistungen beziehen, erhalten auch nach dem erreichen des AHV-Alters die Leistungen der IV.

Falls Sie Fragen hierzu haben sollten, helfen wir Ihnen gerne, sowohl bei der Abklärung, wie auch bei der Anmeldung für einen Beitrag der IV oder der AHV.

Lesen Sie unbedingt die Informationen in den Merkblättern zu den Pauschalbeiträgen der Sozialversicherungen (IV, AHV) an Hörgeräte. Klicken Sie hierzu einfach auf den unteren Button und gelangen Sie so zu den Merkblättern, Formularen und Links.