
Beiträge AHV & IV
Was bezahlt die AHV und IV an Hörgeräte
Die AHV und IV unterstützt die Versorgung von Hörgeräten mit Pauschalbeträgen an die Hörbehinderten.
Das bezahlt die AHV
Einseitige Versorgung
- CHF 630.– alle 5 Jahre
- Batterien: ausgeschlossen
Zweiseitige Versorgung
- CHF 1237.50 alle 5 Jahre
- Batterien: ausgeschlossen
Reparaturen
- Keine Leistungen
Bedingungen
- Gesamthörverlust von mindestens 35%.
Das bezahlt die IV
Einseitige Versorgung
- CHF 840.– alle 6 Jahre
- Batterien: CHF 40.– im Jahr
Zweiseitige Versorgung
- CHF 1650.– alle 6 Jahre
- Batterien: CHF 80.– im Jahr
Reparaturen
- CHF 200.– für Elektronikschäden
- CHF 130.– für andere Schäden
Bedingungen
- IV: Gesamthörverlust von mindestens 20%.
Personen, die bereits vor dem ordentlichen AHV-Alter IV-Leistungen beziehen, erhalten auch nach dem erreichen des AHV-Alters die Leistungen der IV.
Falls Sie Fragen hierzu haben sollten, helfen wir Ihnen gerne, sowohl bei der Abklärung, wie auch bei der Anmeldung für einen Beitrag der IV oder der AHV.
Lesen Sie unbedingt die Informationen in den Merkblättern zu den Pauschalbeiträgen der Sozialversicherungen (IV, AHV) an Hörgeräte. Klicken Sie hierzu einfach auf den unteren Button und gelangen Sie so zu den Merkblättern, Formularen und Links.